Kosten

Beratungen

Die Kosten für die Erstberatung eines Verbrauchers betragen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) höchstens 190,00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Diese Gebühr wird auf Folgekosten komplett angerechnet.

Verkehrsunfall

Wenn Sie den Verkehrsunfall nicht verschuldet haben, werden die Kosten regelmäßig von der gegnereichen Versicherung getragen. Andernfalls ist der Wert der geltend gemachten Summe für die Bemessung der Anwaltsgebühren maßgeblich.

Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Diese Verfahren werden im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die entstehenden Kosten variieren recht stark und sind im Wesentlichen vom Umfang, der Schwierigkeit und von der persönlichen Bedeutung der Angelegenheit geprägt. Über die Höhe der Kosten in Ihrem konkreten Fall informieren wir Sie gerne persönlich.

Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Verfahren gilt die Besonderheit, dass jede Partei die Kosten selbst zu tragen hat, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

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Dann können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen. Die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung führen wir für Sie kostenlos. Wir akzeptieren dabei alle deutschen Rechtsschutzversicherungen.

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